ALARMSTUFE IN BW: HEIMSPIELE UNTER 2G-REGELUNG
Erstellt von compoundbow83 am 17.11.2021 21:57:42 Uhr | Kategorie Adler Mannheim
Aufgrund der weiterhin rasant steigenden Infektionszahlen gilt ab dem heutigen Mittwoch (17. November) in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Damit treten strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte in Kraft.
Mit Blick auf die Heimspiele der Adler Mannheim bedeutet das, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten (2G-Regel). Besucher müssen am Veranstaltungstag einen Nachweis über ein 2G-Kriterium vorlegen – also belegen, dass sie vollständig geimpft (mindestens zwei Wochen müssen seither vergangen sein) oder genesen (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) sind. Ein PCR-Test ist demnach nicht mehr zulässig. Aufgrund der ausgerufenen Alarmstufe bleibt die Maskenpflicht trotz 2G-Regelung weiterhin bestehen.
Asymptomatische Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind in allen Stufen generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Asymptomatische Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gelten gemäß Corona-Verordnung in allen Stufen als getestete Person und brauchen generell keinen Test vorzuweisen. Ein Schülerausweis (bzw. eine Bescheinigung der Schule, ein Schüler-Abo etc.) ist als Nachweis ausreichend. Auch während der Ferien sind asymptomatische Schüler von der Testpflicht ausgenommen und müssen am Veranstaltungstag lediglich einen Nachweis über den Schulbesuch erbringen (wie vorangehend beschrieben). Die Corona-Verordnung nimmt diesbezüglich bisher keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Gleichwohl wird empfohlen, dass sich Schüler auch während der unterrichtsfreien Zeit testen lassen.
Ebenfalls von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) ausgenommen sind:
Asymptomatische Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist in beiden Stufen ausreichend.
Asymptomatische Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (entsprechender ärztlicher Nachweis notwendig). Ein negativer Antigen-Schnelltest ist in beiden Stufen ausreichend.
Asymptomatische Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist in beiden Stufen ausreichend.
Asymptomatische Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist in beiden Stufen ausreichend.
Rückerstattung von Dauerkarten und Einzeltickets
Alle Dauerkarteninhaber der Adler, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenenstatus nachweisen können, erhalten die Möglichkeit, ihr Saisonticket für die restliche Spielzeit zurückzugeben. Gemessen an den Heimspielen, die der Dauerkarteninhaber bis dato besucht hat, wird der Kaufpreis anteilig zurückerstattet. Mit der Rückgabe der Dauerkarte erlischt automatisch auch das Vorkaufsrecht für die Saison 2022/23.
Der Kaufpreis für Einzeltickets wird nur zurückerstattet, wenn diese vor dem 03. November 2021 gekauft wurden – also bevor die „Warnstufe“ ausgerufen wurde.
Quelle: www.adler-mannheim.de